Die Teilnahme am Straßenverkehr ist ein unsere Gesellschaft prägendes Massenphänomen. Wir alle nehmen täglich am Straßenverkehr teil, sei es als Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Deshalb sind alle Fragen des Straßenverkehrsrechts von erheblicher Bedeutung.
Unfallsachen
Allein in Deutschland sind 54,9 Millionen Kraftfahrzeuge und 5,6 Millionen Kfz-Anhänger registriert. Bei dieser Verkehrsdichte sind Unfälle deshalb alltägliche Praxis. Die Bandbreite reicht vom “kleinen Kratzer” bis hin zu schweren Verkehrsunfällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen mit lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Aufgrund der Vielzahl der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist es ratsam, auch bei vermeintlich kleinen Unfällen professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. So sieht sich ein Unfallbeteiligter häufig mit vielen Ungewissheiten konfrontiert:
- Wer ist für den Unfall verantwortlich ?
- Welche Ansprüche stehen mir zu ?
- Droht mir ein Straf- oder Bußgeldverfahren ?
- Ist mein Führerschein in Gefahr ?
Die Rechtsabteilung der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist naturgemäß bestrebt, nur das Notwendigste zu zahlen. Umfassende Aufklärung über Ihre Rechte können Sie dort nicht erwarten. Wir sind aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Lage, Sie hinsichtlich aller Ihnen zustehenden Ansprüche zu beraten und diese auch durchzusetzen. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind ein ersatzfähiger Schaden und ebenfalls vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu ersetzen.
Straf- und Bußgeldverfahren sowie Führerscheinangelegenheiten
Im Straßenverkehr kann schon ein Moment der Unachtsamkeit erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein verschuldeter Verkehrsunfall mit Personenschaden ist häufig Anlass für ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder ein Bußgeldverfahren.
Ähnliches gilt für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Unfallflucht, Nötigung etc. In vielen Fällen drohen neben Geld- und Freiheitsstrafen auch Fahrverbote und Einträge in die Verkehrssünderkartei in Flensburg bis hin zur völligen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Verschärft wird die Situation durch eine erheblich gestiegene Kontrolldichte hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsvergehen und Ampelverstößen. Auch hier sind Fahrverbote und Einträge in die Flensburger Kartei die Regel.Häufig hat es mit der Anordnung von Fahrverboten, Verhängung von Geldstrafen, Fahrerlaubnisentziehungen nicht sein Bewenden. So können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Fällen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der erfolgreichen Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig machen, was insbesondere bei wiederholten Verkehrsverstößen oder einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 o/oo die Regel ist.Im Hinblick auf die existenzielle Bedeutung der Fahrerlaubnis für viele Personen ist eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe deshalb geboten.
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